Hier wird von einigen Kommentatoren so getan, als wenn eine strafbare Insovenzverschleppung eine glorreichre Heldentat wäre, auf die die Täterin auch noch stolz sein könnte.
Nein – die Information der Öffentlichkeit vor der Wahl war völlig richtig! Die Wähler haben ein Recht darauf, vor einer Wahl zu erfahren, wen sie wählen und was sie zu erwarten haben.
Auch wenn sich der eine oder andere AfD-Anhänger über die misslungene Täuschung der Öffentlichkeit noch so ärgern mag.